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Haben Kontaktlinsenträger Anspruch auf Krankenkassen-Leistung ?

Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Festbetrag zur Sehhilfe. Alle Einzelheiten erklärt Ihnen Ihr Augenarzt. Die Pflegemittel muß der Versicherte in jedem Fall selber bezahlen.

 

Kontaktlinsentragen setzt gesunde Augen voraus.
Für die Gesundheit Ihrer Augen ist allein der Augenarzt zuständig.


 
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