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Haben Kontaktlinsenträger Anspruch auf Krankenkassen-Leistung ?

Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Festbetrag zur Sehhilfe. Alle Einzelheiten erklärt Ihnen Ihr Augenarzt. Die Pflegemittel muß der Versicherte in jedem Fall selber bezahlen.

 
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Kontaktlinsentragen setzt gesunde Augen voraus.
Für die Gesundheit Ihrer Augen ist allein der Augenarzt zuständig.


 
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