Haben Kontaktlinsenträger Anspruch auf Krankenkassen-Leistung ?
Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Festbetrag zur Sehhilfe. Alle Einzelheiten erklärt Ihnen Ihr Augenarzt. Die Pflegemittel muß der Versicherte in jedem Fall selber bezahlen. |